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Über 55 Tipps für den Weg zurück ins Arbeitsleben nach einer Krebsdiagnose

Ein Gespräch mit Christina Wiebelitz-Spangenberg, Anwältin für „Gesundes Arbeitsrecht“ aus Bad Schwartau (Schleswig-Holstein)

Der Titel der Doppel-Podcastfolge von Nellas Neuaufnahme dazu lautet: „Wieder zurück ins Arbeitsleben, aber wie?“

Hier die Links zu den beiden Audiospuren:

Teil 1: Finanzielle Sicherheit trotz Krankheit / Sozialrecht
Teil 2: BEM, Hamburger Modell und Stufenplan / Arbeitsrecht

Zugegeben ein sehr komplexes Thema, das wir uns hier näher anschauen wollen. Aber auch eines, das irgendwann auf so ziemlich jeden, auf so ziemlich jede von uns zukommt. Auch ich habe mich schon durch all diese Begriffe gequält und sogar ein Seminar besucht, damit ich gut vorbereitet bin, wenn es endlich wieder los geht. Denn ja, ich habe sehr gerne gearbeitet und brenne immer noch darauf, wieder an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren. Ich scharre schon sehr lange mit den sprichwörtlichen Hufen.

Weil ich aber sehr genau weiß, wann es besser ist, sich eine echte Fachfrau ins Boot zu nehmen, habe ich mir die Anwältin für „Gesundes Arbeitsrecht“ Christina Wiebelitz-Spangenberg eingeladen, mir dabei behilflich zu sein, alles mal gründlich für dich – und mich – aufzudröseln. Wir kennen uns beide aus einem Onlinekurs und haben uns dabei gegenseitig schätzen gelernt.

Christina hat natürlich auch eine eigene Webseite (siehe unten), auf der sie sich und ihre Arbeit vorstellt. Dabei bin ich bei einem von ihr geprägten Begriff dem „gesunden Arbeitsrecht“ hängengeblieben und wollte gleich mal wissen, was sie damit meint.

„Gesundes Arbeitsrecht“, was ist damit gemeint?

Hier ihre Antwort: „Gesundes Arbeitsrecht steht zum einen für die Branche, aus der ich ursprünglich komme und wo ich meine ersten beruflichen Jahre verbracht habe, am Ende als Leiterin Personal und Recht eines Krankenhausverbundes. Er besteht im Weiteren auch, insbesondere seit meiner Selbstständigkeit für meine Haltung, dass ich die Instrumente des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechtes eigentlich nur dafür einsetze, gesunde Arbeitsbedingungen zu gestalten. Es gibt einfach Mandate, die ich ablehne.

Im Gesundheitswesen bin ich immer noch unterwegs, unter anderem als Dozentin in der Pflege bei einem Landesverband, aber das natürlich nur als „Freie“ und nicht festangestellt.

 … Und dann steht das „gesunde Arbeitsrecht“ natürlich auch für die Inhalte, mit denen ich unterwegs bin. Also gesundes Arbeiten im Betrieb, im Homeoffice beim mobilen Arbeiten. Dabei schaue ich mir an, welche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet uns das Arbeitsschutzgesetz zum Beispiel im Rahmen von BEM oder anderen Instrumenten.“

Das Arbeitsrecht ist Christinas Kerngebiet in der Juristerei und eigentlich nicht das Sozialrecht (ganz und gar nicht, wie sie betont). Da ich sie aber darum gebeten hatte auch auf die sozialrechtlichen Aspekte einzugehen, die dem Prozess der Wiedereingliederung oder besser dem Gedanken an den Wiedereinstieg in den Job, ins Arbeitsleben typischerweise vorneagestellt sind, beginnt sie ihre Ausführungen genau damit.

Einführung in das Thema finanzielle Sicherheit trotz Krankheit

Daher beginnt sie ihren „Vortrag“, den sie auch fürs bessere Verständnis und der Nachvollziehbarkeit in acht Charts für dich, uns dargestellt hat, mit dem Bereich, der die finanzielle Sicherheit betrifft.

„Also in dem Moment, wo jemand gerade nach einer Krebserkrankung oder nach einer anderen Erkrankung in einer längeren Krankheitsphase ist, ist das Finanzielle natürlich ein Thema.

Da geht es um Themen wie Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente. Das sind nur die kurzen Schlagworte. Und dann sollte ja eigentlich das Ziel sein, irgendwann auch wieder zurück in den Beruf zu gehen. Hier geht es um die betriebliche Perspektive. Da bin ich natürlich auch eher als Arbeitsrechtlerin unterwegs.“, beginnt Christina.

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Tipp 1: Überblick, Zeitstrahl über deine Krankengeschichte erstellen.

„Kein Berater und kein Anwalt ist begeistert, wenn du mit drei Aktenordnern kommst. Sondern er freut sich, wenn du in der Lage bist, das auf zwei Seiten im Überblick darzustellen, eine Zeitskala abzubilden.“

Die Entgeltfortzahlung gilt bis zum 42. Tag, also sechs Wochen. Das ist der Fall, wo wir einfach alle abgesichert sind. Da sind wir ganz normal bei 100 % des Bruttoentgeldes.

Danach kommt dann die Phase des Krankengeldes, in der Regel bis zur 78. Woche. Da wird es dann schon weniger mit 70 % des Brutto oder höchstens 90 % des Netto. Wichtig auch immer in diesen Phasen ist es, die Bescheinigung vom Arzt auch immer wieder nachzureichen. Das gilt nicht nur für diesen Zeitraum der Entgeltfortzahlung, sondern auch danach.“

Tipp 2: Denke immer daran, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber und die Krankenkasse zu senden.

Das wird neuerdings direkt beim Arzt durch die elektronische Arbeitsbescheinigung in die Wege geleitet. Der sendet die Krankmeldung an die Krankenkasse, die dann wiederum vom Arbeitgeber angesprochen wird, um die Daten aus der Krankschreibung von dort abzurufen. Krank melden musst du dich aber weiterhin. Außerdem erhältst du die Krankschreibung für deine Unterlagen. Kontrollieren solltest du das alles aber trotzdem. Mehr dazu hier: eAU: Pflicht für Arbeitgeber | Personal | Haufe

Die Aussteuerung und Erwerbsminderungsrente

„Dieses Gefühl für die Zeiträume, die es braucht, um gesund zu werden, hat man am Anfang nicht.“, betont Christina. Das kenne auch ich sehr gut. Ich dachte immer, jetzt geht es aber wieder los. Dann doch nicht. Und dann wieder jetzt aber. Das ist ganz typisch.

Christina erklärt die Aussteuerung so: „Danach kommt dann diese berühmte Aussteuerung. Da bewege ich mich in dem SGB III, dem Recht der Arbeitslosen mit dem ALG I oder II, jetzt abgelöst durch das Bürgergeld. Da ist das Thema finanzielle Absicherung nicht mehr ganz so witzig. Da sind wir natürlich bei den üblichen Sätzen von 60 oder 67 % des Netto, natürlich abhängig von Kindern und Steuerklasse.“

(Anmerkung Nella: So war es bis Ende 2022, siehe aktuell unten zum Thema Bürgergeld)

„Und dazwischen gibt es noch, da hat der Gesetzgeber, ich sage mal so im Bereich der Daseinsvorsorge schon dafür gesorgt, dass keiner so komplett durchs Raster fällt. die Möglichkeiten des Übergangsgeldes oder der sogenannten Nahtlosigkeit. Da ist man eigentlich arbeitsunfähig und damit wäre man ja nicht vermittelbar, bekommt dann eigentlich kein Krankengeld, aber eine Form des Arbeitslosengeldes.“

(Anmerkung Nella: Wird auch Fingierung der Arbeitslosigkeit genannt).

Zum Zeitpunkt des Talks war das Bürgergeld noch nicht fix. Daher hier der aktuelle Stand als Auszug von der Seite www.finanztip.de (Link unten):
„Das Wichtigste in Kürze
  • Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für Menschen, die bedürftig sind, grundsätzlich arbeiten können, aber kein Arbeitslosengeld erhalten. Es ersetzt seit Januar 2023 die Hartz 4-Leistungen.
  • Eine alleinstehende Person bekommt seit Januar 2023 als Regelbedarf 502 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 902 Euro.
  • Bis 2024 werden die Kosten für Miete oder Eigenheim übernommen, ohne dass geprüft wird, ob die Wohn­kos­ten angemessen sind. Auch Vermögen bis zu 40.000 Euro pro Person bleibt unangetastet – diese Summe wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

So gehst Du vor

  • Wenn Du bereits Arbeitslosengeld II bekommst, musst Du keinen neuen Antrag stellen – Du bekommst seit Januar 2023 automatisch die höheren Regelsätze.
  • Wer bisher noch kein Arbeitslosengeld II bekommen hat, aber bedürftig ist, sollte Bürgergeld beim Jobcenter beantragen. Die Antragstellung funktioniert auch digital.“

Weiter im Text mit Christina:
„Wenn ich da jetzt irgendwie raus bin und merke, es geht immer noch nicht alles, dann kommen wir in die Phase, wo wir uns überlegen, ob wir Erwerbsminderungsrente beantragen.

Wenn ich also nicht mehr als sechs Stunden oder nicht mehr als drei Stunden arbeiten kann, je nachdem. Das ist in der Regel erst mal befristet (bis zu drei Mal – jeweils drei Jahre – insgesamt neun Jahre), weil natürlich der Rentenversicherer auch hofft, dass du noch ins Arbeitsleben einsteigst.“

Tipp 3: Erwerbsminderungsrente frühzeitig beantragen. Der Antragsprozess kann (manchmal) bis zu zwei Jahren dauern.  

„Wenn ich merke, dass diese Krankengeldphase doch ein bisschen länger dauert, wäre das für mich persönlich der Moment, wo ich mir Hilfe holen würde. Ich habe hier so verschiedene Ansätze. Zum einen habe ich in der Recherche vorher auch mal geschaut, ob es irgendwas an Literatur gibt, was verdaulich ist.“, meint Christina sehr richtig.

 

Tipp 4: Ratgeber von Petra Schewe zum Thema soziale Sicherheit

Garantiert kein „Beamtensprech“. Titel: „Finanzielle Sicherheit bei langer Krankheit.“ Sie ist Rentenberaterin, aber auch Fachfrau insgesamt im Sozialversicherungsrecht. Da kann man sich einen guten Überblick verschaffen. Ansonsten ist es so, dass es klassischerweise die Beratung durch die Rentenberater gibt, da gibt es auch eine Seite für die Rentenberater.

Tipp 5: Und dann haben wir natürlich auch die klassischen Fachanwälte für Sozialrecht. Das ist ein eigener Bereich

Da kann es Sinn ergeben, sich einen Fachanwalt für Sozialrecht dazu zu nehmen.

Als ich das Thema Kosten anspreche, sagt Christina folgendes: „Natürlich weiß das System, das die Menschen, die in dem Bereich Hilfe brauchen, nicht viel Geld haben. Also von daher ist das nicht das Thema und da wird ein Anwalt auch entsprechend beraten.

Tipp 6: Mitglied werden im Sozialverband VDK

Mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 6,90 € bist du dabei. Der ist bundesweit engagiert, hat eigene Landesverbände. Die beraten komplett, auch juristisch, wenn erforderlich und begleiten bzw. stellen Anträge.  

Tipp 7: Die Versichertenältesten

Das sind (ehrenamtliche) und sehr wertvolle Unterstützer bei der Erwerbsminderungsrente. Sie kommen manchmal sogar nach Hause und füllen die Anträge mit dir zusammen aus. Die gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung, da kann man mal googlen und dann in das Eingabefeld die eigene PLZ eingeben.

Tipp 8: Der Härtefond der Deutschen Krebshilfe.

Einmalzahlung von 440 – 800 € (Stand 2019). Sonst bitte mal bei der Deutschen Krebshilfe oder bei Selbsthilfegruppen Rat zu diesem Thema suchen.

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BEM, Hamburger Modell, Stufenplan und Wiedereingliederung – was verbirgt sich dahinter?

Über allem steht das Ziel: Rückkehr in die Arbeitswelt.

Christina: „Du hast es eingangs auch gesagt, Nella, auch dein Interesse war und ist und so bei anderen Erkrankten natürlich auch wieder in den Beruf zurückzugehen.
Da sind wir dann im Arbeitsrecht und da geht es um die Fragen: gesunde Arbeitsbedingungen, wie gehen auch Unternehmen Betriebe mit dem Thema Krankheit um? Gibt es ein BEM? Was ist ein BEM? Was ist ein Krankenrückkehrgespräch? Was ist ein „Welcome-back-Gespräch“?

Dann haben wir die Wiedereingliederung im Hamburger Modell oder Stufenmodell. Was ist denn das eigentlich alles? Ist das vielleicht sogar das Gleiche? Wie ist das mit der Schwerbehinderung? Was soll ich da machen? Muss ich darüber reden? Wann und wo muss ich darüber reden? Du hattest im Vorfeld auch gefragt, wie ist das im Vorstellungsgespräch?

Vielleicht auch, wenn ich längere Zeit weg war, findet sich das irgendwo nachher im Zeugnis wieder? Und schließlich natürlich auch die Frage und die Angst, die immer mit schwebt. Wie ist das, kann der Arbeitgeber mir krankheitsbedingt oder anderweitig kündigen oder soll ich sogar selbst kündigen?

 

Tipp 1: Vorab schon mal: Niemals selbst kündigen!

Tipp 2: Ganz wichtig: Deine Rückkehrposition ist besser als du denkst. Stichwort Fachkräftemangel.

Dazu die Einschätzung von Christina: „Im Grunde haben wir aktuell die Situation, auch wenn Unternehmen jetzt schon wieder über betriebsbedingte Kündigungen nachdenken, haben wir aber natürlich immer noch die Situation, dass wir insgesamt ein Fachkräftemangel haben und genau genommen auch kein Unternehmer heute auf die 100 % fitte Arbeitnehmer setzen kann.

Wenn man das als das Nonplusultra nimmt, dann bleiben von der 100 % Belegschaft am Ende vielleicht noch 20 %, die jung und fit sind. Und wenn man sich die Arbeitsunfähigkeitszeiten anschaut, dann stellt man eben auch fest, dass die steigen. Natürlich korreliert das mit dem Lebensalter. Kaum einer mit 40 oder 50 hatte noch gar nichts. Und insofern kann auch vor dem Hintergrund Wissensmanagement oder Weggang von Wissensressourcen sich das ein guter Arbeitgeber, also ein Arbeitgeber, wie ich ihn idealerweise beraten würde, weil ich ja eben in erster Linie KMU berate, also kleine und mittelständische Unternehmen, gar nicht mehr leisten.“

Welche Chancen bietet mir das Arbeitsrecht für die Rückkehr in den Job?

Tipp 3: Zeitskala anlegen.

Für mich (den Erkrankten, die Erkrankte) und dann später für den Arbeitgeber oder besser gesagt für das Gespräch mit demselben.

Christina meint dazu: „Und auch im Arbeitsrecht ist es sinnvoll, sich vielleicht erst noch mal diese Zeitskala, die ich eingangs angesprochen habe, noch mal bewusst zu machen.“

Bereits in der Phase des Krankengeldbezuges im Rahmen der AHB (Anschlussheilbehandlung) im sogenannten Abschlussbericht werden die Fragen nach der Rückkehr in den Job gestellt.

Tipp 4: Bereits in der AHB überlegen: will ich jetzt schon zurück in den Job?

Tipp 4a: Der Kostenträger ändert sich in dieser (AHB-)Phase. Die erhältst in der AHB kein Krankengeld von der Krankenkasse, sondern Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Das bitte vorher über die/den Sozialarbeit*in beantragen lassen. Oder selbst in die Wege leiten. Zur Not geht das auch noch in der AHB. Die haben in der Reha-Einrichtung auch Sozialarbeiter*innen, die sich darum kümmern.

Tipp 5: Der Entlassungsbericht ist ein wichtiges Dokument für die nächsten Anträge und Schritte.

Tipp 5a: Hier am besten darauf drängen, dass du erst mal nicht zurückkommst (Nellas Tipp). Denn willst oder musst du später andere Wege einschlagen, zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente beantragen, dann könnte dir der Abschlussbericht eher hinderlich sein, der eine gute Prognose beschreibt. Niemand weiß, welche Überraschungen der eigene Körper bereithält. Wenn du eine gute Reha-Ärztin, einen guten Reha-Arzt erwischt hast, kannst du das auch offen ansprechen.

Tipp 5b: Bitte den Abschlussbericht genau durchlesen.
Stimmen die Angaben? Könnten dir die dort formulierten Beschreibungen deines Zustandes eventuell auf die Füße fallen? Bitte um Korrektur, solange du noch vor Ort bist. Später geht das sehr schwer!

 

BEM (Berufliches Eingliederungsmanagement, geregelt in 167 SGB IX), was ist das überhaupt?

Der Gesetzgeber hat sich 2004 dafür entschieden, dass in das SGB IX, das früher mal das Schwerbehindertengesetz war, aber heute eben das Thema der Teilhabe im Fokus hat, dort zu formulieren. Und das gilt in der Form, dass der Arbeitgeber einem jeden Arbeitnehmer ein sogenanntes BEM-Verfahren, ein strukturiertes Verfahren anbieten muss, wenn bei dem Arbeitnehmer eine Schwelle von 42 Arbeitsunfähigkeitstagen erreicht ist. Und der Zeitraum ist das Jahr. Das muss nicht das Kalenderjahr sein, sondern man nimmt sich immer diesen Zeitraum und schaut, bei einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit ist man bei 42 Tagen. Wenn man jetzt eine fünf oder eine sechs Tage Woche hat und viele Auszeiten, dann sind wir auch unter den 42 Tagen, also letztendlich grob der Zeitraum sechs Wochen.

Und wenn das der Fall ist, muss der Arbeitgeber dem Betroffenen, ich nenne ihn in Folge den BEM-Nehmer schriftlich zu einem Erstgespräch einladen. Tut er das nichtwird es sehr, sehr schwer für ihn dir krankheitsbedingt zu kündigen.

Tipp 6: Ohne BEM-Angebot hat der Arbeitgeber kaum eine reelle Chance dir krankheitsbedingt zu kündigen.

Das erste Gespräch nach der Einladung im BEM-Verfahren.

Dann würde das einfach so laufen, dass es ein Einladungsschreiben gibt, dem oft auch noch so ein Infoflyer beigelegt ist. Häufig werden diese Schreiben, aber sehr förmlich geschrieben. Christina beschreibt da so: „Die Diktion ist nicht besonders freundlich. Das ist etwas, da können viele Unternehmen noch an sich arbeiten.

BEM wird nur dann funktionieren, wenn es mir gelingt, zu dem möglichen BEM-Nehmer auch Vertrauen aufzubauen. Und das steht und fällt ein Stück weit mit dem ersten Schreiben und dann mit dem ersten Gespräch.“

Der Gedanke des Gesetzgebers beim BEM ist, dass das jeder Betrieb auch entsprechend seiner Größe selbst gestalten muss. Und jetzt gibt es teilweise sogar in großen Unternehmen freigestellte BEM-Beauftragte, die nur das machen. Die sind häufig auch noch parallel Suchtberater.

Es gibt in mittelständischen Betrieben BEM-Beauftragte, die das anteilig zu ihrer anderen Arbeitszeit übernehmen. Es gibt sogar BEM-Teams (Betriebsarzt, jemand vom Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und, und, und).

Richtig wäre beim Erstgespräch: „Dass dieses in der Regel zwischen dem BEM-Nehmer und einem Vertreter des Arbeitgebers stattfindet.“ Alles andere ist hier nicht angemessen und gewünscht.

Tipp 7: Du darfst eine Vertrauensperson zum Gespräch mitnehmen

Tipp 8: Online (via Zoom) ein BEM-Gespräch durchzuführen geht auch. Gerade, wenn du dich körperlich nicht fit fühlst.

Tipp 9: Bedanken und verschieben

Wenn du dich nicht wohl fühlst mit dem ganzen Drumherum (physisch und/oder psychisch), du dich noch mal schlau machen möchtest, schreibe deinem Arbeitgeber: „Vielen Dank für die Einladung und schön, dass Sie an mich denken, aber aktuell bekomme ich das noch nicht hin und würde gerne zu einem späteren Zeitpunkt auf Ihr Angebot zurückkommen.“

Das Krankenrückkehrgespräch oder das „Welcome-Back-Gespräch“, was ist das denn eigentlich?

Diese beiden Arbeitgeber-Instrumente verheißen meist nichts Gutes. Gerade wenn du folgenden Fragen negativ beantworten kannst, solltest du hellhörig werden.

Gibt es in deinem Betrieb viel Angst? Gibt es viel Druck? Wie geht man generell mit dem Thema Krankheit um? Wie gehen Führungskräfte mit dem Thema Krankheit um?

Tipp 10: Gibt es parallel zum BEM ein Krankenrückkehrgespräch (das findet üblicherweise statt, wenn du schon wieder im Betrieb arbeitest), dann deutet viel daraufhin, dass das BEM nur pro forma an der Tür steht.

Heißt: Hingehen, sich Zettel und Stift geben lassen, dokumentieren, nur das Allernötigste sagen und wieder gehen.

Was sage ich und was besser nicht? Worum geht es wann?

Tipp 10: Diagnosen und Befunde gehören nicht in ein BEM-Erstgespräch!

Deine Symptome sind das Thema hier. Also was schränkt dich ein? Konzentrationsprobleme (Dauer der Arbeitszeit und / oder Pausen), Polyneuropathien (andere Maus), Immungeschwächt (eigenes Büro, keine Dienstreisen)

Tipp 11: Es unterliegt dem sogenannten Selbstbestimmungsrecht, wie viel wir von unserer Erkrankung nach außen geben.

„Dass die Krankheit eine höchstpersönliche Angelegenheit ist, sollte klar sein. Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht auch keine Diagnose. Das unterliegt unserem Selbstbestimmungsrecht. Wie viel wir davon nach außen geben und der Betrieb, in dem wir arbeiten, ist zunächst nicht der Ort, an dem wir mit unserer Krankheit, unseren Befunden, unsere Medikamente und den Therapieplan herumgeben.“, macht Christina klar.

Was brauche ich ganz individuell mit meinen Symptomen, um die Arbeit wieder aufnehmen zu können?

Tipp 12: Frage dich: Was brauche ich ganz individuell mit meinen Symptomen, um die Arbeit wieder aufnehmen zu können? (siehe zum Beispiel oben)

Tipp 13: Was tue ich selbst, um wieder in meine „alte Position“ zu kommen?
Keine passive Rolle annehmen und darauf warten, was der Arbeitgeber dir vorschlägt, selbst welche machen.

Tipp 14: Realistische Vorschläge ins Gespräch nehmen.

Welche, die deiner derzeitigen Belastbarkeit entsprechen. Gradmesser sind Pausen, die du jetzt noch brauchst (Häufigkeit deiner Pausen jetzt? Musst du dich vielleicht hinlegen oder gehst du spazieren?).

Tipp 15: Betriebsarzt einbinden.

Im Laufe des BEM-Verfahrens kann die Einbindung eines (guten) Betriebsarzt sehr hilfreich sein (ärztliche Schweigepflicht). Du kannst aber auch gerne ausdrücklich sagen: „Dass, was ich Ihnen jetzt sage beleibt aber unter uns.“

Tipp 16: Fachkraft für Arbeitssicherheit eventuell dazunehmen. Wenn es die in deinem Betrieb gibt. Die schaut auf Gefährdungsquellen am Arbeitsplatz.

Tipp 17: Nicht nur die Symptome einer Krebserkrankung, einer Krebstherapie sind individuell verschieden, sondern auch der Umgang damit. Auch das solltest du mit einbeziehen.

Tipp 18: Frage konkret nach unterstützendem Equipment für dich. Zum Beispiel eine andere Tastatur, eine andere Maus etc.

Tipp 19: Die Grunderkrankung ist eigentlich ziemlich irrelevant, es kommt einzig und allein darauf an, was dich derzeit (noch) daran hindert, deinen Job gut auszuführen.

Tipp 20: Alle BEM-Team-Mitglieder sind gehalten eine Datenschutzerklärung / Schweigepflichtserklärung zu unterschreiben.

 

BEM-Akte und Personalakte sind unbedingt zu trennen.

In der Personalakte steht zum Beispiel nur drin, dass ein BEM- Angebot gemacht wurde, dass ein BEM-Verfahren läuft. Im Rahmen eines vertrauensvollen BEM-Verfahrens kann vielleicht doch mal der Reha-Bericht landen oder andere Dinge. Die Betonung liegt hier ausdrücklich auf vertrauensvoll. Üblicherweise ist diese Akte ganz klar getrennt von der Personalakte zu führen.

Die Wiedereingliederung nach § 74 SGB VI (Hamburger Modell und Stufenmodell) § 74 SGB VI Begrenzte Gesamtleistungsbewertung (sozialgesetzbuch-sgb.de)

Dann gibt es schon ganz, ganz lange im § 74 SGB VI, Sozialgesetzbuch, die Möglichkeit der Wiedereingliederung.

„Und das ist genau das, was viele kennen unter dem Hamburger Modell, dem Stufenmodell. Das ist alles das Gleiche. Und jetzt ist es so, dass dieses Wiedereingliederungsmodell natürlich ein mögliches Ergebnis im Rahmen eines laufenden Verfahrens sein kann und auch in vielen Fällen ist. Und deswegen wird es häufig synonym benutzt. Aber es ist nur eine mögliche Variante.“

Und auch wenn es bei euch im Betrieb kein BEM gibt, es gibt immer die Möglichkeit der Wiedereingliederung nach § 74 SGB VI.

Tipp 21: Dieses alles entwickelt sich aus dem BEM heraus.

Tipp 22: Der Anspruch auf Wiedereingliederung besteht auch, wenn es kein BEM im Betrieb gibt, in der Phase, in der du Arbeitslosengeld beziehst oder eine Erwerbsminderungsrente.

Tipp 23: Der Stufenplan ist genauso individuell wie du und deine Erkrankung. Da gibt es kein Schema.

Ganz praktisch: Bei langen Anfahrtswegen zum Job gleich 3 – 4 Stunden veranschlagen, aber dann nur 2 x die Woche. Dann eventuell erst einmal auf Dienstreisen verzichten. Vielleicht das Einbauen von Kurzpausen in Erwägung ziehen. Oder Freiräume schaffen zum Beispiel für therapeutische Termine.

Tipp 24: Der Arbeitgeber muss sich auch auf diese Überlegungen einlassen. Denn merke: deine Leistung ist on top! Du bist eigentlich ja arbeitsunfähig. Dein Arbeitsverhältnis ruht in dieser Phase.

Tipp 25: Zusatzvereinbarung für diese Zeit abschließen, die frei formuliert ist, so dass du jederzeit nachjustieren kannst. Meist dauert das Ganze sechs Wochen bis sechs Monate.

Tipp 26: Vorteil für den Arbeitgeber: Er hat jetzt quasi eine Arbeitskraft mehr, die er aber nicht bezahlen muss.

Du stehst nicht auf seiner Payrole, sondern auf der vom Arbeitsamt oder der, der Deutschen Rentenversicherung. Du musst damit auch nichts erfüllen.

Was geschieht nach der Wiedereingliederungsphase? Wie sieht mein Arbeitsvertrag aus?

Tipp 27: Du erhältst keinen neuen Arbeitsvertrag.

Tipp 28: Schaue in deinen Arbeitsvertrag und lies genau nach, wofür du eingestellt wurdest und inwieweit das Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Versetzung (Versetzungsklausel) geht. Je konkreter deine Jobbeschreibung, desto besser.

Tipp 29: In der Wiedereingliederung hast du keinen Anspruch auf deinen ursprünglichen Arbeitsplatz. Das kann aber danach der Fall sein.

Tipp 30: Betriebsbedingte Kündigungen können dann möglich sein, wenn es deinen ursprünglichen Arbeitsplatz gar nicht mehr gibt.

Tipp 31: Wenn du nach der Wiedereingliederung feststellst, dass du weniger umfangreich oder weniger verantwortlich arbeiten möchtest, kann es sein, dass deine Eingliederungsstufe herabgesetzt wird.

Stelle dich darauf ein. Auf die Tätigkeitsmerkmale dieser Einstufungsgruppe kommt es dann an, ob du weiter so bezahlt wirst, wie vorher. Die Einstufung (Öffentlicher Dienst) ist ein verwaltungstechnischer Prozess. Du wirst nicht eingestuft, sondern du bist eingestuft.

Ergibt ein Schwerbehindertenausweis Sinn und fließt meine Erkrankung ins Zeugnis ein?

 

Tipp 32: Mit einem Schwerbehindertenstatus hast du mehr Chancen darauf, eine Teilzeitbeschäftigung durchzusetzen (§ 164 Abs. 5 SGB IX) § 164 SGB IX – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Tipp 33: Frühzeitig beantragen. Bearbeitungszeit mind. drei Monate.

Zuständig sind dafür beispielsweise das Landesamt für soziale Dienste in Schleswig-Holstein, In Berlin das LaGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) Schwerbehindertenantrag online – Berlin.de

Tipp 33: Mit Schwerbehinderungsstatus ist die Kündigung durch den Arbeitgeber quasi kaum möglich.

Tipp 35: Du bist in einem Vorstellungsgespräch nicht verpflichtet, deinen Schwerbehindertenstatus anzugeben. Das regelt das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Tipp 36: Wenn dich aber der (neue) Arbeitgeber nach sechs Monaten fragt, ob du einen Schwerbehindertenausweis hast, musst du Stellung beziehen. Denn dann greift der besondere Kündigungsschutz.

Tipp 37: Fragen nach dem Gesundheitszustand im Bewerbungsgespräch in etwa so beantworten: „Derzeit geht es mir gut.“ Oder „Bin jetzt bei bester Gesundheit.“

Tipp 38: Das Thema Zeugnis. Ein qualifiziertes Zeugnis ist nur möglich, wenn auch eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung erfolgen kann.

In der Regel ist das nach einem Jahr oder einem halben Jahr (Tarifverträge) oder drei Monaten (freie Wirtschaft) im Krankenstand nicht mehr möglich. Dann greifen die Ausschlussfristen.

Tipp 39: Ein Anspruch auf ein Zeugnis besteht nur dann, wenn du es einforderst oder es im Tarifvertrag geregelt ist. Da bitte reinschauen unter dem Punkt Zeugnis.

Tipp 40: Eventuell ein Zwischenzeugnis einholen. Auch das kann eine Bindungswirkung insofern entfalten, dass du keine schlechtere Beurteilung durch einen anderen (neuen) Chef erhältst.

Was ist, wenn mir gekündigt wird?

Tipp 41: Die krankheitsbedingte Kündigung ist die schwierigste. Das geht im Grunde nur dann, wenn es eine negative Gesundheitsprognose gibt.

Tipp 42: ABER! Laut BAG (Bundesarbeitsgericht) ist die Kündigung ultima ratio, das letzte Mittel.

Das heißt es muss zusammen mit dem Arbeitnehmer geprüft werden, ob es andere Möglichkeiten gibt, den Arbeitnehmer „unterzubringen“. Ohne BEM hat der Arbeitgeber wenig Chancen zu kündigen.
Und: Das BEM-Verfahren wird inhaltlich geprüft. Stimmt das, was der Arbeitgeber behauptet, handelt es sich um ein richtiges BEM-Verfahren oder ist es Etikettenschwindel?

Tipp 43: Noch einmal: Niemals selbst kündigen.

Frage dich: Ist das tatsächlich der Arbeitgeber, für den ich den Rest meines Berufslebens weiterarbeiten möchte?

Tipp 44: Manchmal kann es auch Sinn ergeben, nicht nach dem Prinzip „entweder oder vorzugehen“, sondern das Alte Arbeitsverhältnis herunterzufahren und das Neue dazu zu holen.

Thema Nebentätigkeit. Überlegst du zum Beispiel eine Selbstständigkeit aufzuziehen, ist es besser, du bist finanziell ein wenig abgesichert. Die Basisversorgung steht dann zumindest schon mal. Stichworte: Krankenkassenbeiträge, Miete und Geld für den täglichen Bedarf.

Tipp 45: Überlege dir genau, ob du dich vollkommen vom alten Arbeitgeber löst.

Es sei denn, es passt so überhaupt nicht mehr. Eventuelle könnte dann eine Abfindung oder ein Aufhebungsvertrag zum Zug kommen.

Wie sieht es denn aber für Selbstständige aus?

Tipp 46: Checke, ob möglicherweise der Tatbestand der Scheinselbstständigkeit erfüllt ist. Dann wirst du genauso wie ein Arbeitnehmer in BEM-Fragen und der Wiedereingliederung behandelt oder kannst es einklagen.

Christina zum Thema Scheinselbstständigkeit: „Da ist jeder Selbstständige dann doch irgendwie Arbeitnehmer. Im Moment ist das ein großes Thema gerade im IT-Bereich, der Plattformökonomie usw., wo so viele Anfänger unterwegs sind, dass die vielleicht doch Scheinselbständige sind.

Ich sage mal andersrum für diejenigen, die vielleicht jetzt gerade nur mit einem Auftraggeber unterwegs sind, sie voll in die Organisation eingebunden sind, die an Meetings teilnehmen, die vielleicht sogar im Dienstplan geführt werden, die eine E-Mail-Adresse des Unternehmens haben und trotzdem nur einen scheinbaren freien Vertrag haben, da spricht natürlich viel dafür, dass die Arbeitnehmer sind. Und wenn man das dann feststellen lässt, dann hätte man natürlich auch die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche bis hin zur Wiedereingliederung.“

Tipp 47: Wende dich eventuell an den VGSD, den Verband für Gründer und Selbstständige in Deutschland.

Der ist ganz aktiv beim Thema Finanzhilfen für Selbstständige in Corona-Zeiten gewesen. Außerdem bietet der Verband auch ein gutes Vortragsprogramm an.

Tipp 48: Sozialversicherungsfragen hängen bei Selbstständigen eng mit der eigenen Krankenversicherung zusammen. Wie bist du krankenversichert? Bist du vielleicht bei der KSK, der Künstlersozialkasse?

Gesunde Personal- und Unternehmenskultur rechnet sich

Christina: „Lieber Arbeitgeber, tun sie sich einen Gefallen für ein gutes BEM oder für einen guten Umgang mit Krankheit und Fürsorge zu sorgen. Das rechnet sich.“

Tipp 49: Du hast deinem Arbeitgeber viel zu bieten, weil du effizienter mit dem Thema Zeit umgehst, den Fokus aufs Wesentliche richten kannst und vor allem für deine Rückkehr brennst. Außerdem hast du eine starke Entwicklung gemacht und hast dich in einer der größten Lebenskrisen bewiesen.

Artikel in der Zeit über einen Manager, der selbst an Krebs erkrankt war und jetzt nur noch Menschen mit dieser Diagnose – natürlich nach der Therapie – einstellt. Er sagt: Die wollen unbedingt zurück ins Arbeitsleben und, die sind so extrem motiviert und wissen sehr effizient mit ihrer Zeit umzugehen. Und vor allen Dingen können sie Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden. Den Link dazu gibt es unten unter dem Beitrag.

Nella: „Ich habe ein sehr gutes Gefühl für Zeitverschwendung bekommen. Zeit ist für mich ein sehr wertvolles Gut geworden.“

Zu meinem Gast:

Links aus dem Talk:

Auszug aus Finanztip: Ersatz für Hartz IV – das neue Bürgergeld – Finanztip

Der Ratgeber von Petra Schewe: Finanzielle Sicherheit bei langer Krankheit: Lohnfortzahlung – Krankengeld – Übergangsgeld – Arbeitslosengeld – Erwerbsminderungsrente : Petra Schewe: Amazon.de: Bücher

Ehrenamtliche Hilfe bei den Versichertenältesten suchen. Die findest du auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung (Versichertenälteste | Ehrenamtliche Hilfe: Versichertenälteste | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Die Deutsche Krebshilfe hat einen sogenannten Härtefond für Betroffene eingerichtet, die in finanzielle Not geraten sind. Finanzielle Hilfe – unser Härtefonds (krebshilfe.de)

Gute Broschüre: BMAS – Schritt für Schritt zurück in den Job

Der VDK Über uns | Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Etwas zum Thema „Negative Gesundheitsprognose“: Negative Gesundheitsprognose: Kündigung wegen Krankheitsanfälligkeit (arbeitsrecht.org)

Der VGSD Verband der Gründer und Selbstständigen – Wir geben dir eine Stimme (vgsd.de)

Der Artikel aus der Süddeutschen Zeitung (sorry, nicht „Die Zeit“ wie erwähnt) Wieso eine Firma ehemalige Krebskranke einstellt – Karriere – SZ.de (sueddeutsche.de)

Nicola Sieverling „Plan B“: Plan B, beruflicher Neuanfang, Neuorientierung im Beruf, Neustart (plan-b-sieverling.de)

Auch im NDR podcast: ALLES AUF ANFANG – Ein Neustart-Podcast mit Ilka Petersen · (AAA SPEZIAL) Nicola Sieverling, was ist ein guter Plan B? · ARD Audiothek

Karin Vittinghoff: Startseite – Wieder Freude am Job

Und dann habe ich noch diesen sehr guten Beitrag der BILD gefunden. Ja, richtig gelesen, der BILD.
Hier ist er: ANZEIGE: Diagnose Krebs: Wie sage ich es meinem Chef? | Service | BILD.de

Meine Zellenkarussell-Beiträge dazu:

Back to work – aber wie? Ein Workshopbericht mit vielen Tipps für deine Rückkehr an den Arbeitsplatz – Zellenkarussell


Ich kündige! – Zellenkarussell

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6 Gedanken zu „Über 55 Tipps für den Weg zurück ins Arbeitsleben nach einer Krebsdiagnose

  1. Vielen Dank für den Beitrag. Es ist wirklich wichtig, das Sozialrecht und seine Rechte im Fall einer Krankheit zu kennen. Meine Freundin hat leider auch eine Krankheit und ist zurzeit arbeitsunfähig. Ich werde ihr auch raten, einen Anwalt für Sozialrecht zu kontaktieren, um sich abzusichern.

    1. Liebe Clara Grün, es würde mich sehr freuen, wenn ich Deiner Freundin mit diesem Beitrag helfen könnte. Eine schwere, langandauernde Krankheit wirbelt so ziemlich alles durcheinander. Die finanzielle Sicherheit bringt zumindest etwas Ruhe rein. Liebe Grüße aus Berlin, Nella

    1. Liebe Anett (und an alle, die sich deswegen vielleicht nicht trauen zu kommentieren),
      Fehler sind das Salz in der Suppe, die persönliche Note und nichts,
      was einen davon abhalten sollte, seine Meinung zu schreiben :-). Gerade dann nicht, wenn sie so gut ausfällt 😉
      Danke Anett fürs Kommentieren <3

    1. Das freut mich, liebe Anett. Ich hatte mich bewusst gegen ein Transskript entschieden. Zu viel, zu lang.
      Ich mag es einfach kurz und knackig, wenn es um Fakten geht.

      Ach ja: Über Empfehlungen für diesen – und andere Beiträge – Beitrag freue ich mich immer.
      Und: Ein neuer Ratgeber ist schon in Planung 😉
      Herzlichst, Nella

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