2 Zweite Phase - TherapieNach der TherapieNeuigkeitenStammzelltransplantation

Der Hoffnungsstreif am Krebspatientenhorizont – Die Studienteilnahme

Studienteilnahme


Bevor du los liest: Es könnte e t w a s länger dauern.
Also schnapp dir einen Pott Kaffee und steig ein ins Thema.

Es lohnt sich (Klar, was soll ich auch anderes sagen ;-))

Wettlauf gegen die Zeit

„Nella, ich habe jetzt das Ergebnis aus Philadelphia, Sie können leider nicht an der Studie teilnehmen.“

Pause.

„Hallo, hören Sie mich?“

Ja natürlich hatte ich meinen Oberarzt aus der Charité gehört. Klar und deutlich. Ich war nur stumm vor lauter Fassungslosigkeit.

Was würde jetzt aus mir?

Gibt es noch eine rettende Therapie für mich?

Alle hatten doch gesagt, das würde sicher funktionieren.

Ich verstand die Welt nicht mehr. 

Ich passte doch genau in die Gruppe, auf die diese Studie zugeschnitten war. Ich war sportlich, unter 55 Jahre alt, hatte kein Ansprechen auf eine Chemotherapie gezeigt und, und, und.

Und jetzt das, ich war in der Screening-Phase der Studie rausgefallen.

Die Absage

„Wo sind Sie denn gerade?“ hörte ich ihn fragen.
„Ich laufe meine tägliche Runde.“
Meine Stimme war leise, aber sie war wieder da.

„Das ist aber nicht der Standard.“ Lächelt er für mich hörbar in unsere Verbindung. Mir war das Lächeln absolut vergangen.

„Laufen Sie jetzt mal nach Hause, wir telefonieren heute Abend noch einmal.“

„Okay.“

Aufgelegt.

Da stand ich nun, hatte weiche Knie und fühlte nichts mehr. Mein Körper war eine seelenlose Hülle.

Ich weiß heute nicht mehr, wie ich nach Hause gekommen bin, aber ich erinnere mich noch genau, dass ich bereits auf dem Heimweg dachte:

Gut, alles klar. So ist das nun. Es muss jetzt eine andere Lösung her.

Jan (mein „Onko-Cousin) hatte ja gesagt, die Forschung ist so schnell und alle drei Monate kommt etwas Neues „auf den Markt“.

Also wird es auch für mich noch eine Alternative geben.
Es muss!

Die CAR-T-Studie

Von welcher Studie ich konkret spreche, fragst du dich sicher.

Bei mir ging es damals, Mitte 2016, um die Teilnahme an der CAR-T Studie, die inzwischen als Therapie zugelassen wurde und in mehreren (ca. 15) deutschen Universitätskliniken zum Einsatz kommt.

Mehr darüber kannst du hier  oder hier nachlesen.

Die Ärzte hatten festgestellt, dass meine T-Zellen zwar reichlich vorhanden, aber leider nicht „scharf gestellt“ waren. Sie lagen in einem Dornröschenschlaf.

Die autologe Stammzelltransplantation wäre auch eine Option gewesen, von der sie sich aber in meinem Fall nicht viel versprachen. „Dann stehen Sie in drei Jahre wieder auf der Matte und das wollen wir alle nicht.“ so die Aussage.

Kurze Vorgeschichte

Nach dem Therapieversagen – so nannten es die Ärzte – war die mögliche Aufnahme in diese Studie für mich die einzige Rettung, so schien es damals.

Die Option dafür ergab sich so plötzlich, dass sie meine gesamte Familie vor eine riesige Herausforderung stellte.

Es war Juni und ich sollte mal wieder stationär aufgenommen werden.

Noch in der Lobby kam Dr. Svenson (Name geändert) aufgeregt auf mich zu und berichtete mir, dass der deutsche Standort an der Uniklinik Köln für die CAR-T Studie noch einen offenen Platz habe.

Um die Chance auf die Teilnahme wahrzunehmen, müsste ich gleich morgen dort vorstellig werden und mich dafür bewerben. Das genaue Prozedere und die Hintergründe sowie die gesamte Aufklärung würde über die Uniklinik laufen.

„Was meinen Sie, Nella, wollen Sie es versuchen? Sie können mich jederzeit aus Köln anrufen, wenn Sie noch Fragen haben, aber fahren sollten Sie heute, damit Sie morgen noch aufgenommen werden und die dafür notwendigen Untersuchungen stattfinden können.“

Meine Augen weiteten sich und meine Wangen wurden heiß.

„Das ist sonst nicht üblich, dass ich Patienten in der Lobby abfange, aber Sie sind so ein flexibler Geist und Eile ist geboten. Was meinen Sie, soll ich Sie in Köln ankündigen?““

Beherzte Kurve mit Rollkoffer

„Alles klar. Das machen wir so.“

Kurzentschlossen drehte ich mit meinem Rollkoffer eine beherzte Kurve und rief meinen Mann an, der noch auf dem Krankenhausparkplatz stand.

Dann ging alles sehr schnell.
Die logistischen Fragen wurden noch im Auto abgeklärt.

Die Reise ins Ungewisse begann. 

Es folgten zahlreiche, lange Gespräche und eng getaktete Untersuchungen darunter auch zwei ziemlich aufwändige Biopsien.

Ich war in der Zeit in einer Art Dauertrance.

Das gesamte Prozedere bis hin zur niederschmetternden Absage zog sich über sechs Wochen. 42 Tage zwischen Bangen, Warten und Hoffen.

„Ich bin raus!“ – Und jetzt?

Jetzt stand ich vor unserem Haus und lief schweren Schrittes die Stufen zu unserer Wohnung hoch.

Mein Mann sah mir sofort an, dass etwas nicht stimmte.

„Was ist los, Sweety?“

„Ich bin raus.“

„Wie, du bist raus? Wo denn raus?“

„Aus der Studie! Ich passe nicht rein.“

Ich brach schluchzend zusammen. Mein Mann stand hilflos daneben und streichelte wortlos meinen Kopf.

Abends sprachen wir dann mit Dr. Svenson, der wirklich außerordentlich entzückend war.

„Egal was ist, wir sind immer an Ihrer Seite und werden weiter nach Wegen suchen, um Ihnen zu helfen.“

Ärztliche Heilkunst

Gott sei Dank kam es dann ja so, wie es mein Cousin prophezeit hatte, nur wusste das zu diesem Zeitpunkt noch niemand.

Einige Wochen später zeigte sich, was ärztliche Heilkunst vermag und eine auf meinen Fall zugeschnittene Immuntherapie auf Nivolumab-Basis angewendet, die in ähnlich gelagerten Fällen jüngst kleine Erfolge hervorgebracht hatte.

Ein kleines Wunder geschah und dieses „Experiment“ ging auf. Der Weg zur absichernden allogenen Stammzelltransplantation (Fremdstammzellenspende) und damit der zur Heilung war geebnet.

Gerade vor dieser Therapie hatte ich riesige Angst, aber ich hatte keine Wahl. Das Risiko auf das Anhalten der guten Ergebnisse, der Remission zu vertrauen war einfach zu groß. Es gab eben keine belastbaren Zahlen zur Nivolumab-Variante. In diesem Fall war ich meine eigene Studie.

Wenn sich eine Tür schließt, öffnet sich eine neue

Erst viel später habe ich verstanden, dass die CAR-T-Studie für mich wahrscheinlich gar nicht so vielversprechend gewesen wäre, wie alle zunächst dachten. Vielleicht war mein Pech sogar mein Glück.

No one will ever know. 

Die Absage hatte jedenfalls eine neue Tür geöffnet. Oder wie der Großvater meines Mannes zu sagen pflegte:
„Fährt ein Schiff mit Hafer vorbei, kommt eins mit Weizen hinterher.“

Immer wieder schön, diese alten Sprüche, vor allem, wenn sie wahr werden.

Diese Tage in Köln und den immensen Kraftakt danach werden meine Familie und ich nie vergessen.

Auch die enorme Hilfsbereitschaft von mir bis dahin völlig unbekannten Menschen, die uns zum Beispiel ihre Ferienwohnung in Köln für die Zeit der Untersuchungen in der Uniklinik anboten, bis dahin nur entfernte Freunde, die auf die Kinder aufpassten und Übernachtungen verabredeten,
Nachbarn, die uns unsere Post nachschickten, werde ich immer in meinem Herzen tragen.

Mit meiner persönlichen Geschichte möchte ich jedem, der sich mit diesem Gedanken trägt unbedingt Mut machen sich mit dieser Option, der Teilnahme an einer Studie, auseinander zu setzen.

Auch wenn es bei mir nicht geklappt hat, muss das für dich nicht gelten.

Denke immer dran: Jeder Fall ist anders. Du bist einzigartig.

Nutze jede Chance, die sich dir bietet. Schaue dir das alles genau an.

Und selbst wenn du nicht in eine Studie kommst, deine Aufnahme aus irgendwelchen Gründen abgelehnt wird, bedeutet das nicht das Ende der Welt.

Was bedeutet es eigentlich genau, an einer Studie teilzunehmen?

Damit du den Wert und die wichtigen Eckpunkte einer Studienteilnahme nachvollziehen kannst, habe ich dir hier meine Rechercheergebnisse zusammengestellt, die eine Grundlage für ein Gespräch mit deiner Ärztin, deinem Arzt bilden können. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Also, versuchen wir der ganzen „Studiensache“ mal auf den Grund zu gehen.

Was es bedeutet an einer Studie teilzunehmen, hatte ich vorher nur theoretisch aus Erzählungen und über meine Projektarbeit für das Kompetenznetz Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (KPOH) ansatzweise gewusst, durchdrungen hatte ich das Thema aber lange nicht.

Was ich wusste, war, dass Kinder und Jugendliche, die an Krebs erkrankt sind, sehr viel häufiger in Studien eingebunden sind als Erwachsene.
Das liegt daran, dass Krebserkrankungen an sich nur 1% der gesamten Erkrankungen in dieser Altersstufe ausmachen.

Bereits in den 70er Jahren schlossen sich Kliniken bei der Durchführung multizentrischer klinischer Studien zusammen, um systematisch zuverlässige Behandlungsergebnisse aus größtmöglichen Patientengruppen mit derselben Krebserkrankung zu erfassen.

Sie bilden die Basis für die Diagnostik und weiterer Therapiekonzepte im Rahmen nachfolgender Studien. Ein Zyklus dauerhaften Lernens also.

Was solltest du über eine Teilnahme an einer klinischen Studie wissen?

Als ich in die Studie aufgenommen werden sollte, hatte ich keine Aussicht auf Heilung mehr. Alle kurativen Maßnahmen waren ausgeschöpft. Ich hatte große Hoffnungen an die Studienteilnahme geknüpft.

Ich denke, dass geht vielen krebskranken Menschen so, die diese Option in Erwägung ziehen.

Wenn du dich auch für eine Teilnahme an einer klinischen Studie interessierst, habe ich dir hier einmal das Wichtigste – aus meiner Sicht – zusammengestellt.

Mein Schnelldurchlauf für dich:

• Wenn die sogenannte Leitlinientherapie nicht hilft, könnte eine Studienteilnahme eine weitere Option sein

• Frage deine „Hämatoonkologin“, deinen „Hämatoonkologen“ nach möglichen Studien

• Quellen können außerdem sein: Selbsthilfegruppen, dein Krebstherapiezentrum, das Deutsche Register Klinischer Studien (drks) dort siehst du auch, welche Studien bereits abgeschlossen sind und welche aktuell laufen

• Hole dir eine Zweitmeinung ein, wenn du dir unsicher bist.

• Informiere dich, welche Ein- und Ausschlusskriterien jede Studie hat.

• Sei dir bewusst, dass es zunächst ein sogenanntes „Screening“ gibt, das darüber entscheidet, ob du in die Studie passt.

• Lies dir alle Unterlagen vor der Einwilligung genau durch. Markiere, was dir unklar ist.

• Suche immer noch ein zweites Gespräch mit dem Studienarzt. Frage nach, was du erwarten kannst, was genau auf dich zukommt. Die mündliche Aufklärung ist oft noch wichtiger als die schriftliche, weil sie dir die Möglichkeit zur Nachfrage gibt.

• Nimm jemanden mit (meines Wissens ist das sogar erforderlich), der dir nahesteht, eventuell jemanden, der medizinischen Sachverstand hat. Manche Psychoonkologen begleiten ihre Patienten auch (gilt auch bei Zweitmeinungen): Frage einfach mal nach.

• Bitte um eine schriftliche Zusammenfassung der Essenz der Studienaufklärung oder um ein Protokoll des Erstgespräches. Manche ÄrztInnen tun das gerne.

• Schlafe mindestens eine Nacht drüber, bevor du unterschreibst.

Dieser Einschub kommt aus einem Kommentar bei DocCheck. Dort hatte ich den Beitrag: „Sie sind raus“ in einer kürzeren Version am 15. Juni 2021 veröffentlicht*. Da dieser „Geheimtipp“ aber genau hier hin passt, zitiere ich ihn hier:

„Geheimtipp“: Vor Studie mal nach Fallzahlplanung fragen „Wie viele Patienten gesamt? Wie viele je Arm?“ Wird auch der  gutinformierte Studienarzt meist nicht genau erklären können („Statistik !?“). Sie muss aber qualifiziert gemacht sein. Nur dann gibt es ausreichend „Power“, um den vermuteten/gewünschten Effekt überhaupt finden zu können.

Dann:

• Eine Studie fällt nie hinter die Wirksamkeit einer Standardtherapie (standard of care) zurück. Du wirst also keinesfalls schlechter behandelt als die PatientInnen die eine Standardtherapie erhalten.

• Die Ethikkommission überwacht jede einzelne Studie. Sie gibt das Verfahren frei und bewertet es anhand von Protokollen.

• Du kannst die Studie jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen und ohne dass der Abbruch Folgen für deine weitere Behandlung durch die Ärztin, den Arzt hat.

Das behandelnde Team muss deine Entscheidung respektieren. Denn die Unterschrift besiegelt keinen Vertrag, sondern stellt eine einseitige Willensbekundung dar, die jederzeit kündbar ist.

• Die Daten, die bis zum Abbruch im Rahmen der Studie erfasst werden, bleiben Teil der Studiendokumentation.

• Die/der BehandlerIn sollte alle wichtigen Informationen über deine Vorerkrankungen und deine Reaktionen im Lauf der Studie erhalten (meint: sei ehrlich und verheimliche nichts), nur so kannst du die beste Betreuung für dich erreichen und damit auch den Erfolg der Studie unterstützen.

• Sogenannte „stopping rules“, können die PrüfärztInnen/StudienärztInnen dazu veranlassen, die Studie abzubrechen.

• Wie eine Aufklärung genau zu erfolgen hat, ist in der „Deklaration von Helsinki“ geregelt. Den Link zur aktuellen Version findest du hier.

Was klar sein sollte, ist die Tatsache, dass keine Ärztin und kein Arzt Druck ausüben darf, dich zu keinem Zeitpunkt zu einer Teilnahme zwingen darf. Dagegen spricht sich die Deklaration von Helsinki eindeutig im Passus „Informierte Einwilligung“ aus. Mögliche Verstöße kann jede/r der entsprechenden Ärztekammer oder der Ethikkommission melden.

• Damit eine neue Therapie, ein neues Medikament überhaupt den Status einer Standardtherapie erreichen kann, gehen meist mindestens zehn Jahre ins Land.

Die Vorteile, die Nachteile

• Du erhältst Zugang zu innovativen Behandlungsmethoden, die im besten Falle Heilung versprechen, aber auch – und das ist natürlich ebenfalls ein Erfolg – die Verbesserung deiner Lebensqualität bedeuten kann.

• Du wirst genau beobachtet und sehr engmaschig und intensiv betreut. Meist geht das auch über Jahre (mindestens zwei) hinaus, was durchaus eine Belastung darstellen kann.

• Neue Wirkstoffe bieten dir Chancen, aber auch Risiken im Sinne von Nebenwirkungen.

• Durch deine Teilnahme verbesserst du die medizinische Versorgung im Allgemeinen.

Die einzelnen Phasen der klinischen Entwicklung

Phase-0 bis Phase- IV**

Phase-0
Vor diesen hier beschriebenen vier Phasen ist noch die sogenannte präklinische Studie oder „Phase-0“ geschaltet, die im Labor durchgeführt wird und natürlich positiv ausfallen muss.

Die Phase-I-Studie
Diese widmet sich der Verträglichkeit sowie der Dosierung der eingesetzten Arzneimittel. Sollte sich hier zeigen, dass der neue Wirkstoff mehr schadet als nutzt, wird die Studie sofort abgebrochen. Die Gruppe der Probanden ist klein (meist 20 bis 80 Personen) Es geht rein um die Verträglichkeit und Sicherheit der Therapie.

Die Phase-II-Studie
Sie untersucht neben der Verträglichkeit und der Dosierung die Frage nach der Wirksamkeit bei den PatientInnen für die das Arzneimittel entwickelt wurde. Hieran nehmen in der Regel 50 – 200 Probanden teil.

Die Phase-III-Studie
Hier werden die Ergebnisse aus der Phase-II-Studie präzisiert, in dem eine Kontrollgruppe (z. B. Standardtherapiegruppe) der Testgruppe (neues Medikament kommt zum Einsatz) verglichen wird. Hieran können bis zu 10.000 Probanden teilnehmen.

Wenn sich aus der Phase-II- und der Phase-III-Studie (in seltenen Fällen sogar in Phase I) ein Vorteil für die Patienten ergibt, kann eine Zulassung*** des Arzneimittels erfolgen oder beantragt werden.

Die Phase-IV-Studie
Diese Studie wird auch als „Post-Marketing Surveillance Trials“ bezeichnet und meint die Langezeitbeobachtung des Präparats. Erforderlich dafür ist die Zulassung** des Medikamentes, dass in der Therapie eingesetzt werden soll. Hier werden also die langfristigen Auswirkungen einer Behandlung ermittelt und seltene Nebenwirkungen beurteilt.

Wichtig: Jede „Phase-Studie“ wird von der Ethikkommission überwacht.

Selbstverständlich ist dieses Thema sehr komplex und ich kann nur meine persönlichen Erfahrungen schildern und dir einen kleinen Überblick geben. Denke auch immer daran, dass jeder Fall anders gelagert ist.

Lass dich nicht von Stimmen außerhalb deines „Teams“ (ÄrztInnen, Angehörige, PartnerInnen, Lieblingsmenschen – also nur der „inner circle“) verrückt machen.

Jede/r von uns hat im Laufe ihrer/seiner Therapie so viel Wissen und Informationen angesammelt, dass das andere, die nicht mit der „Materie“ vertraut sind, nicht beurteilen können.

Je besser du dich informierst, nachfragst und am Ball bleibst, desto sicherer wirst du deine Entscheidung fällen und hinter ihr stehen können.

Die Begleitung durch deine Ärztin, deinen Arzt und eine große Portion Vertrauen in dein Behandlerteam sind zwingend erforderlich.

Und schließlich: Eigenverantwortung ist in diesem Fall fast ein zu kleines Wort, aber es trifft es absolut.

*Meinen Artikel bei DocCheck: „Sie sind raus.“ mit den Kommentaren der „Medworker“ findest du hier.

**Wenn du noch mehr über Studien und die Phasen erfahren möchtest, kann ich dir diesen Link empfehlen

***Alles über die Arzneimittelzulassung findest du hier

„Warum sagt mir das denn niemand?“ – Was Du nach einer Krebsdiagnose alles wissen musst! und „Angst lass nach!“
Mein Ratgeber „Warum sagt mir das denn niemand? – Was Du nach einer Krebsdiagnose alles wissen musst.“, 168 Seiten mit sehr praktischen und persönlichen Tipps für dich und deine Angehörigen. Ebenfalls in einer neuen Auflage, mein „Angstworkbook“ .

Für mehr Informationen, klicke auf diesen Link.



Lesetipp für dich: Gesucht: Ein genetischer Zwilling für die Stammzelltransplantation – Zellenkarussell

Für die, die es ganz genau wissen möchten. Hier noch weitere interessante Links zu Quellen und Gesetzen zu Klinischen Studien:

§ 3 Begriffsbestimmungen
[…]
(2) Prüfplan ist die Beschreibung der Zielsetzung, Planung, Methodik, statistischen Erwägungen und Organisation einer klinischen Prüfung. Der Begriff schließt nachfolgende Fassungen und Änderungen des Prüfplans ein.


(2a) Betroffene Person ist ein Prüfungsteilnehmer oder eine Prüfungsteilnehmerin, die entweder als Empfänger des Prüfpräparates oder als Mitglied einer Kontrollgruppe an einer klinischen Prüfung teilnimmt.


(2b) Einwilligung nach Aufklärung ist die Entscheidung über die Teilnahme an einer klinischen Prüfung, die in Schriftform abgefasst, datiert und unterschrieben werden muss und nach ordnungsgemäßer Unterrichtung über Wesen, Bedeutung, Tragweite und Risiken der Prüfung und nach Erhalt einer entsprechenden Dokumentation freiwillig von einer Person, die ihre Einwilligung geben kann oder aber, wenn die Person hierzu nicht in der Lage ist, von ihrem gesetzlichen Vertreter getroffen wird.

[…]

(2c) Ethik-Kommission ist ein unabhängiges Gremium aus im Gesundheitswesen und in nichtmedizinischen Bereichen tätigen Personen, dessen Aufgabe es ist, den Schutz der Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen von betroffenen Personen im Sinne des Absatzes 2a zu sichern und diesbezüglich Vertrauen der Öffentlichkeit zu schaffen, indem es unter anderem zu dem Prüfplan, der Eignung der Prüfer und der Angemessenheit der Einrichtungen sowie zu den Methoden, die zur Unterrichtung der betroffenen Personen und zur Erlangung ihrer Einwilligung nach Aufklärung benutzt werden und zu dem dabei verwendeten Informationsmaterial Stellung nimmt.

§ 40 Allgemeine Voraussetzungen der klinischen Prüfung

(1) Der Sponsor, der Prüfer und alle weiteren an der klinischen Prüfung beteiligten Personen haben bei der Durchführung der klinischen Prüfung eines Arzneimittels bei Menschen die Anforderungen der guten klinischen Praxis nach Maßgabe des Artikels 1 Abs. 3 der Richtlinie 2001/20/EG einzuhalten. Die klinische Prüfung eines Arzneimittels bei Menschen darf vom Sponsor nur begonnen werden, wenn die zuständige Ethik-Kommission diese nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 zustimmend bewertet und die zuständige Bundesoberbehörde diese nach Maßgabe des § 42 Abs. 2 genehmigt hat. Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf bei Menschen nur durchgeführt werden, wenn und solange […]

2. die vorhersehbaren Risiken und Nachteile gegenüber dem Nutzen für die Person, bei der sie durchgeführt werden soll (betroffene Person), und der voraussichtlichen Bedeutung des Arzneimittels für die Heilkunde ärztlich vertretbar sind,


2a. nach dem Stand der Wissenschaft im Verhältnis zum Zweck der klinischen Prüfung eines Arzneimittels, das aus einem gentechnisch veränderten Organismus oder einer Kombination von gentechnisch veränderten Organismen besteht oder solche enthält, unvertretbare schädliche Auswirkungen auf
a) die Gesundheit Dritter und
b) die Umwelt nicht zu erwarten sind,


3. die betroffene Person
a) volljährig und in der Lage ist, Wesen, Bedeutung und Tragweite der klinischen Prüfung zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten,
b) nach Absatz 2 Satz 1 aufgeklärt worden ist und schriftlich eingewilligt hat, soweit in Absatz 4 oder in § 41 nichts Abweichendes bestimmt ist und

[…]

9. für die medizinische Versorgung der betroffenen Person ein Arzt oder bei zahnmedizinischer Behandlung ein Zahnarzt verantwortlich ist.

[…]

(2) Die betroffene Person ist durch einen Prüfer, der Arzt oder, bei zahnmedizinischer Prüfung, Zahnarzt ist, oder durch ein Mitglied der Prüfgruppe, das Arzt oder, bei zahnmedizinischer Prüfung, Zahnarzt ist, über Wesen, Bedeutung, Risiken und Tragweite der klinischen Prüfung sowie über ihr Recht aufzuklären, die Teilnahme an der klinischen Prüfung jederzeit zu beenden; ihr ist eine allgemein verständliche Aufklärungsunterlage auszuhändigen. Der betroffenen Person ist ferner Gelegenheit zu einem Beratungsgespräch mit einem Prüfer oder einem Mitglied der Prüfgruppe, das Arzt oder, bei zahnmedizinischer Prüfung, Zahnarzt ist, über die sonstigen Bedingungen der Durchführung der klinischen Prüfung zu geben. Eine nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe b erklärte Einwilligung in die Teilnahme an einer klinischen Prüfung kann jederzeit gegenüber dem Prüfer oder einem Mitglied der Prüfgruppe schriftlich, elektronisch oder mündlich widerrufen werden, ohne dass der betroffenen Person dadurch Nachteile entstehen dürfen.


LINK-NAME



Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert